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Preise und Downloads
Anmeldungen

Spätestens bis zum 01.03. für das Sommersemester / bis zum 01.10. für das Wintersemester per Mail an Manfred Schneider info@moltomusica.de oder online!

Preise

Instrumental- und Gesangsunterricht

Einzelunterricht
wöchentlich
(30 min)

Einzelunterricht
wöchentlich
(45 min)

Einzelunterricht
14-tägig
(30 min)

Gruppenunterricht
für 2 Personen
(45 min)

Instrumentalunterricht

69,00 €

100,00 €

35,00 €

60,00 € pro Person

Gesangsunterricht

69,00 €

100,00 €

35,00 €

60,00 € pro Person

Ermäßigungen*

1. Belegung
69,00 €

2. Belegung
62,10 €

3. Belegung
55,20 €

4. Belegung
48,30 €

musikalische Früherziehung

25,00 €  Gruppenunterricht mit mind. 3 Teilnehmern, wöchentlich (45 min)

Preise

Instrumental- und Gesangsunterricht

Einzelunterricht wöchentlich
(30 min)

69,00 €

Einzelunterricht wöchentlich
(45 min)

100,00 € pro Person

Einzelunterricht 14-tägig
(30 min)

35,00 € pro Person

Gruppenunterricht für 2 Personen
(45 min)

60,00 € pro Person

Ermäßigungen*

1. Belegung
69,00 €

2. Belegung
62,10 €

3. Belegung
55,20 €

4. Belegung
48,30 €

musikalische Früherziehung

25,00 €

Gruppenunterricht mit mehreren Teilnehmern, wöchentlich (45 min)

*Ermäßigungen (Betrifft ausschließlich den Instrumental-/Gesangsunterricht)

Für die erste Belegung gilt der volle Betrag, ab der 2. Belegung gilt eine Ermäßigung von 10%, ab der dritten 20% usw. Die Regelung zur Ermäßigung der Musikschulgebühren tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn mehrere Belegungen einer Familie zeitgleich im Einzelunterricht vorliegen.

 

Die Unterrichtsgebühren sind – soweit nichts anders bestimmt ist – auf monatliche Zahlungsweise aufgeteilte Jahresgebühren und werden regelmäßig am 15. des Monats eingezogen.

*Ermäßigungen (Betrifft ausschließlich den Instrumental-/Gesangsunterricht)

Für die erste Belegung gilt der volle Betrag, ab der 2. Belegung gilt eine Ermäßigung von 10%, ab der dritten 20% usw. Die Regelung zur Ermäßigung der Musikschulgebühren tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn mehrere Belegungen einer Familie zeitgleich im Einzelunterricht vorliegen.

 

Die Unterrichtsgebühren sind – soweit nichts anders bestimmt ist – auf monatliche Zahlungsweise aufgeteilte Jahresgebühren und werden regelmäßig am 15. des Monats eingezogen.