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Anmeldungen
Spätestens bis zum 01.03. für das Sommersemester / bis zum 01.10. für das Wintersemester per Mail an Manfred Schneider info@moltomusica.de oder online!
Preise
Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht
wöchentlich
(30 min)
Einzelunterricht
wöchentlich
(45 min)
Einzelunterricht
14-tägig
(30 min)
Gruppenunterricht
für 2 Personen
(45 min)
Instrumentalunterricht
69,00 €
100,00 €
35,00 €
60,00 € pro Person
Gesangsunterricht
69,00 €
100,00 €
35,00 €
60,00 € pro Person
Ermäßigungen*
1. Belegung
69,00 €
2. Belegung
62,10 €
3. Belegung
55,20 €
4. Belegung
48,30 €
musikalische Früherziehung
25,00 € Gruppenunterricht mit mind. 3 Teilnehmern, wöchentlich (45 min)
Preise
Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht wöchentlich
(30 min)
69,00 €
Einzelunterricht wöchentlich
(45 min)
100,00 € pro Person
Einzelunterricht 14-tägig
(30 min)
35,00 € pro Person
Gruppenunterricht für 2 Personen
(45 min)
60,00 € pro Person
Ermäßigungen*
1. Belegung
69,00 €
2. Belegung
62,10 €
3. Belegung
55,20 €
4. Belegung
48,30 €
musikalische Früherziehung
25,00 €
Gruppenunterricht mit mehreren Teilnehmern, wöchentlich (45 min)
*Ermäßigungen (Betrifft ausschließlich den Instrumental-/Gesangsunterricht)
Für die erste Belegung gilt der volle Betrag, ab der 2. Belegung gilt eine Ermäßigung von 10%, ab der dritten 20% usw. Die Regelung zur Ermäßigung der Musikschulgebühren tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn mehrere Belegungen einer Familie zeitgleich im Einzelunterricht vorliegen.
Die Unterrichtsgebühren sind – soweit nichts anders bestimmt ist – auf monatliche Zahlungsweise aufgeteilte Jahresgebühren und werden regelmäßig am 15. des Monats eingezogen.
*Ermäßigungen (Betrifft ausschließlich den Instrumental-/Gesangsunterricht)
Für die erste Belegung gilt der volle Betrag, ab der 2. Belegung gilt eine Ermäßigung von 10%, ab der dritten 20% usw. Die Regelung zur Ermäßigung der Musikschulgebühren tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn mehrere Belegungen einer Familie zeitgleich im Einzelunterricht vorliegen.
Die Unterrichtsgebühren sind – soweit nichts anders bestimmt ist – auf monatliche Zahlungsweise aufgeteilte Jahresgebühren und werden regelmäßig am 15. des Monats eingezogen.