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Anmeldungen
Spätestens bis zum 01.02. für das Sommersemester / bis zum 01.09. für das Wintersemester per Mail an Manfred Schneider info@moltomusica.de oder online!
Preise
Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht
wöchentlich
(30 min)
Einzelunterricht
wöchentlich
(45 min)
Einzelunterricht
14-tägig
(30 min)
Gruppenunterricht
für 2 Personen
(45 min)
Instrumentalunterricht
55,00 €
80,00 €
30,00 €
40,00 € pro Person
Gesangsunterricht
55,00 €
80,00 €
30,00 €
40,00 € pro Person
Ermäßigungen*
1. Belegung
55,00 €
2. Belegung
49,50 €
3. Belegung
44,00 €
4. Belegung
38,50 €
musikalische Früherziehung
25,00 € Gruppenunterricht mit mind. 3 Teilnehmern, wöchentlich (45 min)
Preise
Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht wöchentlich
(30 min)
55,00 €
Einzelunterricht wöchentlich
(45 min)
80,00 € pro Person
Einzelunterricht 14-tägig
(30 min)
30,00 € pro Person
Gruppenunterricht für 2 Personen
(45 min)
40,00 € pro Person
Ermäßigungen*
1. Belegung
55,00 €
2. Belegung
49,50 €
3. Belegung
44,00 €
4. Belegung
38,50 €
musikalische Früherziehung
25,00 €
Gruppenunterricht mit mehreren Teilnehmern, wöchentlich (45 min)
*Ermäßigungen (Betrifft ausschließlich den Instrumental-/Gesangsunterricht)
Für die erste Belegung gilt der volle Betrag, ab der 2. Belegung gilt eine Ermäßigung von 10%, ab der dritten 20% usw. Die Regelung zur Ermäßigung der Musikschulgebühren tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn mehrere Belegungen einer Familie zeitgleich im Einzelunterricht vorliegen.
Die Unterrichtsgebühren sind – soweit nichts anders bestimmt ist – auf monatliche Zahlungsweise aufgeteilte Jahresgebühren und werden regelmäßig am 15. des Monats eingezogen.
*Ermäßigungen (Betrifft ausschließlich den Instrumental-/Gesangsunterricht)
Für die erste Belegung gilt der volle Betrag, ab der 2. Belegung gilt eine Ermäßigung von 10%, ab der dritten 20% usw. Die Regelung zur Ermäßigung der Musikschulgebühren tritt ausschließlich dann in Kraft, wenn mehrere Belegungen einer Familie zeitgleich im Einzelunterricht vorliegen.
Die Unterrichtsgebühren sind – soweit nichts anders bestimmt ist – auf monatliche Zahlungsweise aufgeteilte Jahresgebühren und werden regelmäßig am 15. des Monats eingezogen.